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Produktrückrufhaftpflichtversicherung

Verbraucherschutz wird in Deutschland ganz groß geschrieben. Mit Wirkung zum 01. Mai 2004 trat das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft. Durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) werden sowohl Hersteller, als auch Händler und Importeure stärker im Bezug auf die Sicherheit der Produkte, die hergestellt oder vertrieben werden, gesetzlich in die Pflicht genommen. Durch die Rechtssprechung bestand schon zuvor die Pflicht zum Rückruf von Waren, wenn diese eventuell zu Schäden führen würden, und nicht anders vermieden werden konnten. Durch das GPSG ist diese Verpflichtung nun auch gesetzlich verankert. Um den Schutz des Verbrauchers zu gewährleisten müssen nun Hersteller, Importeure und Händler die auf den Markt gebrachten Produkte beobachten und falls es zu einem Rückruf von Waren kommen muss, so organisiert sein, dass sie einen Rückruf auch durchführen können. Wenn Firmen aufgrund von Hinweisen oder vorgelegten Beweisen dann nicht selbst im Bezug auf einen notwendigen Rückruf tätig werden, können auch die Behörden eingreifen, indem sie die Öffentlichkeit warnen und den Rückruf anordnen. Für den Fall eines notwendigen Rückrufs von Waren können sich Unternehmen aber auch versicherungstechnisch absichern. Und zwar durch die so genannte Produktrückrufhaftpflichtversicherung. Durch eine derartige Produktrückrufhaftpflichtversicherung kann ein Hersteller, Händler oder Importeur zum Beispiel Kosten abfedern, die im Rahmen einer Rückrufaktion anfallen, wie zum Beispiel Kosten für die Benachrichtigung von Händlern und Endverbrauchern, wie zum Beispiel durch Aufrufe in den Medien, oder durch Zeitungsanzeigen. Abgesichert sind durch eine derartige Versicherung aber auch die Kosten für die mögliche Überprüfung der Waren, eine zeitweise Lagerung und Reparatur der Waren, sowie deren Beseitigung und Vernichtung.

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